Wichtige Informationen für unsere Eltern, Schüler/Schülerinnen und Lehrkräfte

***Update aus der Kabinettssitzung vom 05.05.2020******************************************************************

Unterricht an Schulen
Bei der Entscheidung, Unterricht an Schulen wieder zuzulassen, gilt das Primat des Infektionsschutzes. Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April 2020 den Unterrichtsbetrieb allein für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wieder aufgenommen. Dabei wurden nur wenige Schülerinnen und Schüler einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln
Auf dieser Grundlage soll eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts erfolgen.
Das Kultusministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich des Schulbetriebs unter Berücksichtigung folgender Aspekte erarbeiten:

  • Die bayerischen Schulen sollen ein Schutzraum sein, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte trotz Corona sicher fühlen. Die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes muss daher an erster Stelle stehen. Solidität geht weiter vor Schnelligkeit.
    Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.
  • Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben.
  • Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs bietet Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten.

Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:
Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für
▪ Grundschule: 1. Klasse;
▪ Mittelschule: 5. Klasse;
▪ Realschule: 5. und 6. Klasse;
▪ Gymnasium: 5. und 6. Klasse;
Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.
• Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.

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Der Freistaat Bayern schließt ab Montag, den 16.03.2020 bis Sonntag, 19.04.2020 alle Schulen. Gleichzeitig werden auch alle schulischen Betreuungsangebote eingestellt*. Ziel dieser Maßnahme ist es, die sogenannte Kontaktkette in Bezug auf den Corona-Virus zu unterbrechen und damit die Ausbreitung zu verlangsamen.
Bitte haben Sie dabei im Hinterkopf, dass es hierbei im Wesentlichen um den Schutz der „älteren Generation“ geht. Für Kinder und Jugendliche besteht keine große Gefahr.

* Notbetreuungsgruppen ausschließlich für Eltern folgender Berufsgruppen:
Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinn dieser Allgemeinverfügung zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Dabei ist zu beachten, dass beide Erziehungsberechtigte, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende des Kindes in einer der genannten Berufsgruppen tätig ist / sind.

Kinder dürfen weiter nur betreut werden, wenn …

  • sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sie sich nicht einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  • sie keinen Kontakt zu infizierten Personen innerhalb der letzten 14 Tage hatten,

Die Kinder werden nur in ihrer regulären Unterrichts- / Betreuungszeit betreut!

Eltern müssen bis spätestens 17.03.2020 bei der Schule (telefonisch oder per Mail) anzeigen,

  • dass sie zu den genannten Berufsgruppen gehören (Kopie Dienstausweis / Bestätigung durch den Arbeitgeber),
  • wie lange und wann sie die Betreuung verbindlich benötigen.

Am Montag, 16.03.2020 betreuen wir ausschließlich Kinder genannter Berufsgruppen und gemäß den Bestimmungen, verzichten montags aber noch auf die Arbeitsplatzbestätigung.

Unterricht von zu Hause?

Unsere Lehrkräfte haben am Freitag bereits den Kindern Bücher, Arbeitshefte und Blätter mitgegeben, die sie in der ersten Woche bearbeiten können. Die Klassenleiter halten telefonischen Kontakt zu den Klassenelternsprechern.
Bitte beachten Sie dabei, dass es Lehrern untersagt ist, per WhatsApp mit Ihnen oder mit Ihren Kindern zu kommunizieren oder Daten auszutauschen.

Mozart-Grundschule Elsenfeld
Mühlweg 41
63820 Elsenfeld
Kontakt
Sprechzeiten des Sekretariats Montag bis Freitag 7.45-12.00 Uhr

Telefon 06022 623865
Mail schreiben

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